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Geschichte der Führerscheinprüfung
Die Geschichte des Führerscheins Die Geschichte des Führerscheins ist eng mit der Entwicklung des Automobils und der damit einhergehenden Massen-mobilität durch die Motorisierung im Straßenverkehr verbunden. Waren es gegen Ende des 19.Jahrhunderts lediglich vereinzelte Fahrzeuge (zumeist die wohlhabenden die sich ein Kraftfahrzeug leisten konnten), mit denen sich Personen im öffentlichen Raum bewegten, so ging man in vielen Staaten noch kurz vor der Jahrhundertwende dazu über, von motorisierten Teilnehmern am Straßenverkehr eine Prüfung der Fahrbefähigung (Führerscheinprüfung) zu verlangen. Erste wissenschaftliche Unter-suchungen der Tauglichkeit von Straßenbahnfahrern wurden von Hugo Münsterberg, einem Pionier der Verkehrspsychologie, durchgeführt.In Deutschland wurde die erste Fahrerlaubnis im Jahr 1888 für Carl Benz ausgestellt. Österreich folgte ein Jahr später mit einer ersten Verordnung der Statthalterei von Niederösterreich. In der Schweiz wurden erste Fahrprüfungen im Jahr 1890 abgenommen. Damit wurde auf steigende Unfallzahlen durch die beginnende Motorisierung und die damals revolutionären Möglichkeiten der beschleunigten Fortbewegung reagiert. Fahrerlaubnisprüfung in DeutschlandDen Führerschein gibt es schon seit 1888. Zwar durfte das erste Auto – wie die Pferdefuhrwerke – noch ohne Erlaubnis bewegt werden, aber nur zwei Jahre lang: von 1886 bis 1888. Danach bedurfte es einer Fahrerlaubnis. Die erste Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen wurde Carl Benz, dem Erfinder des Automobils, ausgestellt. Zu einer Zeit, als die Zahl der Verkehrsteilnehmer und -regeln noch übersichtlich war, glich die Unterrichtung über die Grundzüge des Autofahrens einem Grundkurs in Mechanik. Es war Sache der Hersteller, das Dokument auszufertigen.- Im Jahr 1903 – zwei Jahre später als Österreich – erließ Preußen eine Verordnung, in der eine Ausbildung mit Prüfung verlangt wurde. Prüfer sollten die in der Prüfung gefährlicher Maschinen erfahrenen Ingenieure des Dampfkessel-Revisions-Vereins sein, die sich bis dahin um die Sicherheit stationärer Kessel in Brauereien, Acetylenanlagen oder Fahrstühlen gekümmert hatten (für die Überprüfung der Dampfloks waren die Eisenbahnen zuständig). Im folgenden Jahr öffnete die erste private Fahrschule in Aschaffenburg ihre Pforten. Die erste Fahrprüfung wurde im preußischen Bezirk Hannover abgelegt. Einem ordnungsgemäßen Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf öffentlichen Wegen stand nichts mehr im Wege. - Im Jahr 1910 wurden Führerscheinklassen eingeführt. Zunächst gab es vier: Klasse 1 für Krafträder, Klasse 2 für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Die Klassen 3a und 3b teilten sich die Kraftwagen bis 2,5 Tonnen mit zehn oder mehr PS. Damals wurde das Mindestalter auf 18 Jahre und die notwendige Ausbildungsdauer festgelegt. Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis sowie ein Foto waren unabdingbare Voraussetzungen für die Beantragung einer Fahrerlaubnis. Allerdings beschränkte sich die Prüfung in manchen Fällen darin, dass der Prüfling vor dem Fahrprüfer hin und her fuhr und eine Frage beantworten musste, z. B. was bei Dunkelheit zu tun sei (die Karbidlampen anzünden).In der Zeit des Nationalsozialismus erteilte das Nationalsozialistisches Kraftfahrerkorps (NSKK) Fahrerlaubnisse. Nach dem Verbot 1945 kehrte man zur alten Regelung zurück, die erst nach der Wende geändert wurde. Im Zuge der Liberalisierung im Bereich des Prüfwesens konnte DEKRA den Aufbau der Technischen Prüfstellen in den neuen Bundesländern übernehmen. Das führte dazu, dass Führerscheinprüfungen im Osten Deutschlands ausschließlich von Mitarbeitern der DEKRA abgenommen werden, während dieses Betätigungsfeld in den alten Bundesländern dem TÜV vorbehalten ist. Die eingeführten Führerscheinklassen hielten sich lange, abgesehen von Modifikationen und Erweiterungen für leichtere Krafträder. So wurden in Westdeutschland die 10-PS-Grenze abgeschafft und das zulässige Gesamtgewicht in der Klasse drei auf 7,5 Tonnen gesetzt. Dies bewirkte in der Nachkriegszeit einen Absatzschub bei 7,49-Tonnern. - Am 1. November 1986 wurde in der Bundesrepublik Deutschland der Führerschein auf Probe eingeführt, der sich bei schwerwiegenden Verstößen (seit 1. Januar 1999) automatisch von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert. Zudem wird in diesem Fall die Teilnahme an einem Aufbauseminar von der Führerscheinbehörde angeordnet. Wird die Anordnung nicht befolgt, wird der Führerschein entzogen. - Am 1. Juli 1999 trat die Fahrerlaubnisverordnung in Kraft, mit der EU-weit einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen nach Buchstaben. Nur für Pferdefuhrwerke ist weiterhin keine besondere Fahrerlaubnis notwendig, sofern sie nicht gewerbsmäßig Personen transportieren. Die 18-Jahre-Schranke: Einige Bundesländer haben die Initiative für Begleitetes Fahren ergriffen, auch Führerschein mit 17 genannt. Bundestag und Bundesrat haben mit ihrem Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Weg für einen bundesweit einheitlichen Modellversuch frei gemacht. |
Isabell D.
Mit eurer Unterstützung hab ich es geschafft! Vielen Dank! Ich habe fast jeden Tag eure Fragebögen beantwortet. Das war eine tolle Vorbereitung und nun habe ich auch einen Führerschein! Frank B. Hallo! Meinen Führerschein habe ich schon seit über 20 Jahren. Darüber bin ich ganz froh, denn die Tests haben es in sich. Bin ein paar Mal durchgefallen! Dabei dachte ich immer, ich kenne mich aus! Die Tests sind sehr gut, um seine Kenntnisse aufzufrischen. Sehr empfehlenswert! Bußgeld-Katalog - wieviel muss ich bezahlen?für was muss ich Bußgeld zahlen? ![]() |